Inklusion
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Inklusion: Vielfalt als Chance – Individuelle Unterschiede der Kinder als Bereicherung
In unserem Montessori-Naturkindergarten besteht die Möglichkeit Kinder mit besonderem Förderbedarf, drohender Behinderung oder einem Handikap zu integrieren. Es ergibt sich aus unserer pädagogischen Überzeugung, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf oder drohender Behinderungen am Gruppenalltag teilnehmen, um mit anderen Kindern zu spielen, zu lernen und soziale Kontakte zu knüpfen.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Alter, Geschlecht, kulturelle Herkunft, individuelle Anlagen sowie der jeweilige Entwicklungsstand zu Facettenreichtum in unserer Einrichtung führen. Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen, wir versuchen dies als Normalität zu akzeptieren, um die persönliche Weiterentwicklung in den Vordergrund zu stellen.
Gemeinsam lernen wir voneinander und miteinander. So profitieren zum Beispiel aktive Kinder von ruhigen Spielkameradinnen und Kameraden, Kinder mit Sprachschwierigkeiten von der verbalen Kommunikation in Kleingruppen oder zurückhaltende, ängstliche Kinder vom Miteinander im Wald und bei Aufgaben, die Mut erfordern. Als Pädagoginnen und Pädagogen stehen wir den Kindern stets zur Seite, ob als Beobachtende, um Situationen besser einschätzen zu können, oder als lenkende Helfende.
Kindern, die einen förderfähigen Integrationsplatz in Anspruch nehmen, steht zudem ein Fachdienst (heilpädagogische Förderung) im Kindergarten zur Verfügung.
Team, Eltern und Fachdienst sind zum Wohle des Kindes im stetigen Austausch und unterstützen sich gegenseitig.
Falls Sie ein Kind mit besonderem Förderbedarf, einer drohenden Behinderung oder mit Handicap haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen: naturkindergarten@montessori-rohrdorf.de.
Gerne überlegen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten wir Ihrem Kind in unserem Kindergarten bieten können und welche Kriterien hier zu erfüllen sind.
Inklusives Handeln und Leben stellt für alle Kinder eine Bereicherung dar.
Der im Aufnahmeverfahren genannte Vorrang von Kindern aus der Gemeinde Rohrdorf gilt nicht bei Inklusionsplätzen, wobei die Zahl dieser Plätze beschränkt ist.